Bayern München hat sein historisches Ziel verpasst. Nichts wurde aus dem Champions-League-Sieg im eigenen Stadion. Der klar unterlegene FC Chelsea baute auf den lieben Gott - und Didier Drogba. Erfolgreich. Die Bayern machen es dagegen Leverkusen nach.
Was als großer Abend des FC Bayern gedacht war, endete im Fiasko: Der FC Chelsea gewinnt die Champions League, die Münchener stehen im eigenen Stadion mit leeren Händen da. Von Helden und Verlierern: Die Bilder eines dramatischen Abends.
Achten Sie in Ihrer Steuererklärung 07 auf die Fehler in den Bankbescheinigungen
Jedes Jahr verschicken die Banken Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge. Wer die Daten darin ungeprüft in die Steuererklärung übernimmt, zahlt zu viel. Denn: Die Computerprogramme der Banken berücksichtigen nicht alle BFH-Urteile.
Für die Anrechnung von Zinssteuern benötigen Sie die Jahressteuerbescheinigung. Diese fügen Sie Ihrer Steuererklärung einfach im Original bei.
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten mit der Spekulationsfrist. Achtung: Maßgebend ist der Tag des Börsenkaufs und nicht die Zahlung von Ihrem Konto. Banken könnten trotzdem die Termine außerhalb der 365-Tage-Frist bescheinigen.
Das kann zu einer ungewollten Steuerpflicht führen. Daher der Tipp für Sie: Schauen Sie sich die Übersicht der Transaktionstätigkeiten genau an.
Zinsvariable Anleihen (Floater) sind keine Finanzinnovationen. Die Folge: Kurserträge sind nach 12 Monaten keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr. Dennoch werden teilweise diese Gewinne weiterhin zu Unrecht bescheinigt. Überprüfen Sie Verkaufsbelege und mindern Sie die bescheinigten Einnahmen.
Griechenland zahlt jetzt eine ihrer Anleihen vollständig zurück, zu 100 Prozent. Es ist eine 435 Millionen Euro umfassende Schuldverschreibung nach internationalem Recht. Der Schuldenschnitt im März bezog sich nur auf Anleihen, die nach griechischem Recht begeben wurden. Hier mussten Anleger insgesamt 107 Milliarden in den Wind schreiben. Von der Umschuldung betroffen waren auch zahlreiche private Anleger. Dagegen profitieren von der vollständigen Rückzahlung vor allem Hedgefonds.
Wer im Netz verbotenerweise Musik, Filme oder Spiele herunterlädt, riskiert eine Abmahnung. Anwälte bitten allerdings auch jene zur Kasse, die im Netz fremde Bilder oder Ausschnitte aus Stadtplänen verwenden. test.de erklärt, was im Internet verboten ist und wie sich Betroffene gegen eine Abmahnung wehren.