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FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
Falsche Schufa-Einträge nicht einfach hinnehmen! PDF Drucken E-Mail
Sagt Ihnen der Name „Schufa" etwas? Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" sammelt Daten über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten von uns allen. Findet sie dabei Negatives, dann hat die betreffende Person  ein Problem, weil sich Banken, Mobilfunkanbieter, Versender etc. plötzlich querstellen. Die Crux ist nur: Die Einträge bei der Schufa entsprechen in knapp der Hälfte der Fälle nicht den Tatsachen. Das hat eine Überprüfung im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums ergeben. Grund genug also, sich einmal mit dem eigenen Schufa-Eintrag auseinanderzusetzen. Zum Hintergrund: Jede Bank stellt eine Schufa-Anfrage, wenn Sie ein Konto eröffnen, einen Disporahmen einrichten oder einen sonstigen Kredit aufnehmen möchten. Jeder Mobilfunkanbieter fragt bei der Schufa nach, bevor er mit Ihnen einen Handyvertrag abschließt. Und wenn sich ein Versender weigert, Sie ohne Vorkasse einfach auf Rechnung zu beliefern, dann könnte auch das an einem negativen Schufa-Eintrag liegen.

Umso schlimmer ist es, dass die Schufa ihre Daten offenbar längst nicht so sorgfältig pflegt, wie man dies erwarten könnte. In 46 Prozent der Fälle fand das vom Ministerium beauftragte Institut für Grundlagen und Programmforschung Fehler. Fehler, die von einem einfachen Zahlendreher in der Kontoverbindung bis zu falsch eingetragenen Krediten und der Verwechslung mehrerer Personennamen reichten.

Deshalb sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, was die Schufa über Sie gespeichert hat. Sie haben ein Recht auf eine so genannte Eigenauskunft, und anders als früher darf Ihnen die Schufa heute auch das Einholen einer Eigenauskunft auch nicht negativ anrechnen. Übrigens geht das ganz einfach übers Internet. Gehen Sie auf www.meineSCHUFA.de und klicken Sie auf die Schaltfläche „Eigenauskunft". Nach Eingabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, Ihres Geburtsdatums etc. schicken Sie das Bestellformular online ab. Ihre Eigenauskunft erhalten Sie dann per Post. Das kostet 7,80 Euro. Sie können auch mit Ihrem Personalausweis zu einer der 14 Verbraucher-Service-Centers der Schufa gehen und sich die Daten zeigen lassen. Das ist kostenlos möglich, nur die Mitnahme der ausgedruckten Daten kostet ebenfalls 7,80 Euro. Wenn sie häufiger in Ihre Datensätze sehen wollen, empfiehlt sich eine dauerhafte Anmeldung auf der Meine-Schufa-Seite im Internet. Für einmalig 15,60 Euro erhalten Sie Login-Daten, die Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihre Einträge ermöglichen.

Sehen Sie sich Ihren Eintrag genau an. Wenn Sie Fehler finden, wehren Sie sich! Ein Fehler kann auch ein veralteter Eintrag sein. Denn die Schufa darf nicht alle früheren „Sünden" ewig speichern. Nach drei Jahren ist in der Regel Schluss.

Bei Fehlern gilt: Nehmen Sie direkt Kontakt zur Schufa auf. Entweder schriftlich per Post (per E-Mail geht nicht, denn dafür ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich). Bitten Sie um Korrektur Ihrer Daten beziehungsweise um eine Löschung der veralteten Einträge. Fügen Sie möglichst Belege bei (z. B. ein Kontoauszug, aus dem die Begleichung einer offenen Forderung hervorgeht). Wer sich online auf der Meine-Schufa-Seite angemeldet und eingeloggt hat, kann noch einfacher reklamieren: Hinter jedem Eintrag findet sich ein Button mit der Aufschrift „R" für „Rückfrage". Dort können Sie bemängeln, was aus Ihrer Sicht nicht stimmt. Die Schufa wird dann Kontakt zu demjenigen Vertragspartner aufnehmen, von dem die Negativ-Meldung stammt.

Immerhin einen Trost gibt es in Sachen Schufa: Das Ministerium für Verbraucherschutz will jetzt klare Regeln schaffen. Die Schufa muss künftig offenlegen, wie ihr Scoring-Wert (also die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit einer Person) zustande kommt. Das ist bisher nicht der Fall. Hoffen wir mal, dass diese Gesetzesinitiative schnell in die Tat umgesetzt wird!

 
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