Mit ihrem EU-Sparkommissar für Griechenland war Angela Merkel gescheitert. Der Vorschlag eines Sperrkontos stößt hingegen auf Gegenliebe. Nicolas Sarkozy ist bereits auf ihrer Seite - und nun signalisiert auch Eurogruppenchef Juncker sein d'accord.
Falsche Schufa-Einträge nicht einfach hinnehmen!
Sagt Ihnen der Name „Schufa"
etwas? Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" sammelt Daten
über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten von uns allen. Findet sie
dabei Negatives, dann hat die betreffende Person ein Problem, weil sich Banken,
Mobilfunkanbieter, Versender etc. plötzlich querstellen. Die Crux ist nur: Die
Einträge bei der Schufa entsprechen in knapp der Hälfte der Fälle nicht den
Tatsachen. Das hat eine Überprüfung im Auftrag des
Verbraucherschutzministeriums ergeben. Grund genug also, sich einmal mit dem
eigenen Schufa-Eintrag auseinanderzusetzen.
Zum Hintergrund: Jede Bank stellt eine Schufa-Anfrage, wenn
Sie ein Konto eröffnen, einen Disporahmen einrichten oder einen sonstigen
Kredit aufnehmen möchten. Jeder Mobilfunkanbieter fragt bei der Schufa nach,
bevor er mit Ihnen einen Handyvertrag abschließt. Und wenn sich ein Versender
weigert, Sie ohne Vorkasse einfach auf Rechnung zu beliefern, dann könnte auch
das an einem negativen Schufa-Eintrag liegen.
Umso schlimmer ist es, dass die Schufa ihre Daten offenbar
längst nicht so sorgfältig pflegt, wie man dies erwarten könnte. In 46 Prozent
der Fälle fand das vom Ministerium beauftragte Institut für Grundlagen und
Programmforschung Fehler. Fehler, die von einem einfachen Zahlendreher in der
Kontoverbindung bis zu falsch eingetragenen Krediten und der Verwechslung
mehrerer Personennamen reichten.
Deshalb sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, was die Schufa
über Sie gespeichert hat. Sie haben ein Recht auf eine so genannte
Eigenauskunft, und anders als früher darf Ihnen die Schufa heute auch das
Einholen einer Eigenauskunft auch nicht negativ anrechnen. Übrigens geht das
ganz einfach übers Internet. Gehen Sie auf www.meineSCHUFA.de und klicken Sie
auf die Schaltfläche „Eigenauskunft". Nach Eingabe Ihres Namens, Ihrer Adresse,
Ihres Geburtsdatums etc. schicken Sie das Bestellformular online ab. Ihre
Eigenauskunft erhalten Sie dann per Post. Das kostet 7,80 Euro. Sie können auch
mit Ihrem Personalausweis zu einer der 14 Verbraucher-Service-Centers der
Schufa gehen und sich die Daten zeigen lassen. Das ist kostenlos möglich, nur
die Mitnahme der ausgedruckten Daten kostet ebenfalls 7,80 Euro. Wenn sie
häufiger in Ihre Datensätze sehen wollen, empfiehlt sich eine dauerhafte
Anmeldung auf der Meine-Schufa-Seite im Internet. Für einmalig 15,60 Euro
erhalten Sie Login-Daten, die Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihre Einträge
ermöglichen.
Sehen Sie sich Ihren Eintrag genau an. Wenn Sie Fehler
finden, wehren Sie sich! Ein Fehler kann auch ein veralteter Eintrag sein. Denn
die Schufa darf nicht alle früheren „Sünden" ewig speichern. Nach drei Jahren
ist in der Regel Schluss.
Bei Fehlern gilt: Nehmen Sie direkt Kontakt zur Schufa auf.
Entweder schriftlich per Post (per E-Mail geht nicht, denn dafür ist eine
eigenhändige Unterschrift erforderlich). Bitten Sie um Korrektur Ihrer Daten
beziehungsweise um eine Löschung der veralteten Einträge. Fügen Sie möglichst
Belege bei (z. B. ein Kontoauszug, aus dem die Begleichung einer offenen
Forderung hervorgeht). Wer sich online auf der Meine-Schufa-Seite angemeldet
und eingeloggt hat, kann noch einfacher reklamieren: Hinter jedem Eintrag
findet sich ein Button mit der Aufschrift „R" für „Rückfrage". Dort können Sie
bemängeln, was aus Ihrer Sicht nicht stimmt. Die Schufa wird dann Kontakt zu
demjenigen Vertragspartner aufnehmen, von dem die Negativ-Meldung stammt.
Immerhin einen Trost gibt es in Sachen Schufa: Das
Ministerium für Verbraucherschutz will jetzt klare Regeln schaffen. Die Schufa
muss künftig offenlegen, wie ihr Scoring-Wert (also die Einschätzung der
Zahlungsfähigkeit einer Person) zustande kommt. Das ist bisher nicht der Fall. Hoffen
wir mal, dass diese Gesetzesinitiative schnell in die Tat umgesetzt wird!
Der AWD Österreich muss einer Anlegerin Schadenersatz zahlen, weil ein AWD-Berater sie ?grob sorgfaltswidrig? beraten hat. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Anlegerin hatte ihre Ansprüche gegen den AWD abgetreten.
Der Nahrungsmittelhersteller Dr. Oetker ruft die ?Dr. Oetker Haselnüsse gehackt 100g? zurück. Einzelne Beutel können Metallfäden enthalten, die Verletzungen verursachen können. test.de informiert.