Google steht nun auch in den USA unter verschärfter Beobachtung der Kartellbehörden. Die oberste Wettbewerbsaufsicht im Bundesstaat Texas hat eine breit angelegte Untersuchung des Such- und Werbegeschäfts Googles eingeleitet.
Noch haben BA und Iberia ihre Fusion nicht ganz verkraftet, da gelüstet es der Airline nach neuen Übernahmen. Ganze zwölf Unternehmen hat Chef Willie Walsh auf seiner Liste.
Neues Urteil: Riester-Förderung gibt’s auch im EU-Ausland
Mit dem Thema „Freizügigkeit“ hat sich letzte Woche der Europäische Gerichtshof beschäftigt. Dabei ging es nicht etwa um ausladende Dekolletés und knappe Höschen am Badestrand. Sondern um die Frage, ob man als Riester-Berechtigte(r) dahin ziehen kann, wo man leben möchte, ohne die staatlichen Fördergelder einzubüßen.
Sie wissen ja: Einen Riester-Vertrag empfehle ich Ihnen als
Frau - vor allem, wenn Sie Kinder haben. Bisher musste ich dabei allerdings
immer eine Einschränkung machen: Wenn Sie aktuell im Ausland leben oder im
Rentenalter ins Ausland ziehen wollen, dann war ein Riester-Vertrag nicht für
die Altersvorsorge geeignet. Ganz einfach, weil der deutsche Staat dann keine
Förderung gewähren wollte. Oder weil er die bereits gewährten Riester-Zulagen
komplett zurückforderte, wenn man im Rentenalter nicht in Deutschland blieb.
Dass der Fiskus diese Beschränkungen vorsah, kommt nicht von
ungefähr. Denn erst im Rentenalter müssen Riester-Empfänger(innen) ihre Rente
dann versteuern. Und diese Steuern entgehen Deutschland womöglich, wenn die
betreffende Person, gar nicht mehr hier wohnt und ihr Einkommen folglich auch
nicht mehr hier versteuert. Also wurden im Gesetz entsprechende Vorkehrungen
getroffen.
Jetzt hat aber - wie von Experten längst erwartet - der Europäische
Gerichtshof (EuGH) diese für Riester-Sparer(innen) ungünstigen Regelungen gekippt
(10.09.2009, Aktenzeichen: C-269/07). Das widerspreche dem Recht auf
„Freizügigkeit". Sie merken schon: Dieses Wort bedeutet im juristischen Sinne
etwas anderes als in der Umgangssprache. Nämlich die freie Wahl des Wohnortes,
ohne dabei Nachteile zu erleiden. Konkret haben die EuGH-Richter drei Punkte im
Gesetz über die Riester-Rente für unrechtmäßig erklärt.
Erstens: Auch Menschen, die im EU-Ausland wohnen und zum
Arbeiten nach Deutschland pendeln, haben Anspruch auf Riester-Förderung. Der
Staat darf ihnen die Zulagen und eventuelle Steuervorteile nicht verweigern
(das hat er bisher getan). Das heißt für Sie: Sie können problemlos in
Österreich, Dänemark, den Niederlanden, Polen oder sonst einem EU-Land wohnen
und hier in Deutschland arbeiten, wenn Sie das wollen. Der Staat muss Ihren
Riester-Vertrag fördern.
Zweitens: Wer einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen hat,
darf dieses Geld in Zukunft auch verwenden, um damit Wohneigentum im Ausland zu
erwerben. Allerdings bezieht sich die EuGH-Entscheidung auch in diesem Punkt ausdrücklich
nur auf das EU-Ausland. Ein Chalet in der Schweiz können Sie also nach wie vor
nicht mit deutschen Fördergeldern finanzieren. Wohl aber ein Haus in Belgien
oder den Niederlanden, wenn Sie das vorhaben.
Drittens: Wer im Rentenalter ins EU-Ausland geht, braucht
die Riester-Förderung nicht an den deutschen Fiskus zurückzahlen. Das hatte das
ursprüngliche Gesetz vorgeschrieben. Aber auch diese Regelung hat das EuGH
jetzt kassiert. Wenn Sie Ihren Lebensabend lieber im warmen Spanien oder auf
Mallorca verbringen möchten und dort Ihre Riester-Rente beziehen möchte, dann
darf Ihnen der Staat keinen Strich durch die Rechnung machen. Und angenommen,
Sie sind ursprünglich aus Italien, sind aber hierhergekommen, um zu arbeiten,
und wollen Ihren Lebensabend auch wieder dort verbringen. Dann darf der
deutsche Fiskus trotzdem nicht die Hand aufhalten und die Zulagen wieder
einkassieren, wenn Sie wieder in Ihr Heimatland zurückgehen.
Übrigens hat das Bundesfinanzministerium zugesagt, das
betreffende Gesetz schnellstmöglich zu ändern. Damit kann ich nur noch einmal
die Empfehlung wiederholen, die Sie als Frau nach Möglichkeit wirklich umsetzen
sollten: Schließen Sie einen Riester-Vertrag ab und sichern Sie sich so mit
staatlicher Unterstützung fürs Alter ab!
Geborgtes Geld ist teuer. Ein Vergleich der unterschiedlichen Kreditkonditionen aber lohnt sich, denn Einsparungen bis zu einigen tausend Euro sind möglich.
test.de ermittelt jeweils zu Monatsbeginn die Zinssätze für Hypothekendarlehen mit und ohne Riester-Förderung von über 75 regionalen und überregionalen Anbietern. Wir unterscheiden zusätzlich in der Tabelle überregionale Anbieter mit Filialnetz und überregionale Anbieter ohne Filialnetz. Mit dabei sind Banken und Sparkassen, aber auch Versicherer und Vermittlungsgesellschaften.