Links | Impressum | Kontakt
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
Das Lastschriftverfahren läuft bald anders PDF Drucken E-Mail
In diesen Wochen können Sie eine ganze Flut von Briefen erwarten. Vom Stromanbieter, vom Gasversorger, von der GEZ. Sie alle wollen nur eines: Ihre Unterschrift. Das hängt mit den neuen Regeln zum einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrraum (kurz SEPA: Single European Payment Area) zusammen, die am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Hier in Kürze, was Sie dazu wissen müssen.

Ihre Unterschrift brauchen alle Anbieter, die fällige Forderungen künftig per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen wollen. Das machen beispielsweise die großen Energieversorger und die GEZ. Ohne Unterschrift dürfen die Banken solche Abbuchungen nicht nach dem neuen Verfahren vornehmen oder zulassen. Nach dem alten Verfahren geht das noch, und dieses alte Verfahren wird für einige Zeit noch parallel laufen. Füllen Sie die mitgesendeten Einzugsermächtigungen also aus, dann läuft alles wie bisher. Sie müssen jetzt aber nicht für jedes Zeitschriftenabo eine Unterschrift leisten.

Als Verbraucherin haben Sie aber auch was von dem neuen Lastschriftverfahren. Erstens gilt es jetzt einheitlich in der gesamten EU und außerdem in der Schweiz, in Island, in Monaco und in Liechtenstein. Was das grenzüberschreitende Bezahlen deutlich schneller und einfacher macht, wenn Sie beispielsweise mal etwas bei einem ausländischen Versender bestellen. Zweitens können Sie einer ungerechtfertigten Lastschrift künftig acht Wochen nach der Abbuchung widersprechen, dann macht die Bank sie ohne Probleme rückgängig. Im bisherigen Lastschriftverfahren sind es nur sechs Wochen, aber dafür begann die Frist erst mit Rechnungslegung, meist am Quartalsende, zu laufen.

Es gibt aber noch weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr: Fehler bei Überweisungen können Sie nicht mehr rückgängig machen. Das galt bisher ohnehin schon beim Online-Banking, jezt ist es auch bei Papierüberweisungen die Regel, die aber nur noch rund 5 Prozent aller Überweisungen ausmachen. Ist die Überweisung erst bei der Bank, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat und die Bank die Weisung noch gar nicht getätigt hat. Übrigens muss die Bank auch nicht mehr abgleichen, ob der angegebene Empfänger mit der Bankverbindung übereinstimmt. Das liegt jetzt ebenfalls in Ihrer Verantwortung. Weswegen Sie Überweisungsträger künftig mit noch größerer Sorgfalt ausfüllen sollten als sonst.

Folgende Regel ist auch neu: Wenn Sie eine Bankkarte verlieren, etwa Ihre EC-Karte oder die modernere Version davon, die Girocard, dann haften Sie für Verluste vor der Kartensperrung mit maximal 150 Euro selbst. Manche Banken machen Sie auch nur mit 50 oder 70 Euro haftbar oder übernehmen den Schaden ganz. Früher war es üblich, dass die Bank bis zur Kartensperrung 90 Prozent des Schadens trug und der Bankkunde 10 Prozent. Was bisher galt, gilt auch künftig: Ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung übernimmt die Bank den vollen Schaden, der eventuell danach noch eintritt.

Kann Ihre Bank die neuen Regeln einfach so einführen, ohne Ihnen Bescheid zu geben? Nein - wahrscheinlich haben Sie sie längst bekommen. Denn die Banken haben in den letzten Wochen all Ihre Kunden auf die neuen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht. Darin sind diese Neuregelungen enthalten. Theoretisch haben Sie eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen. Praktisch wäre ein Widerspruch wenig sinnvoll.

Bleibt also nur, sich in das Unvermeidliche zu fügen und sich dafür auf den größten Vorteil zu freuen, den der einheitliche europäische Zahlungsverkehr bringt: Die Ausführung einer Euro-Überweisung innerhalb von drei Bankentagen - maximal vier Bankengeschäftstage sind es bei Papierüberweisungen). Im Alltag werden Sie ansonsten von den neuen Regeln nicht viel merken.

 
< zurück   weiter >
world-economic2.jpg
Die Welt
Stiftung Warentest
  • Ratenkredite - Konditionen und Kalkulationstabelle 3 Sep 2010 | 2:00 am

    Geborgtes Geld ist teuer. Ein Vergleich der unterschiedlichen Kreditkonditionen aber lohnt sich, denn Einsparungen bis zu einigen tausend Euro sind möglich.

  • Hypothekenzinsen - Aktuelle Konditionen im Vergleich 3 Sep 2010 | 2:00 am

    test.de ermittelt jeweils zu Monatsbeginn die Zinssätze für Hypothekendarlehen mit und ohne Riester-Förderung von über 75 regionalen und überregionalen Anbietern. Wir unterscheiden zusätzlich in der Tabelle überregionale Anbieter mit Filialnetz und überregionale Anbieter ohne Filialnetz. Mit dabei sind Banken und Sparkassen, aber auch Versicherer und Vermittlungsgesellschaften.