Google steht nun auch in den USA unter verschärfter Beobachtung der Kartellbehörden. Die oberste Wettbewerbsaufsicht im Bundesstaat Texas hat eine breit angelegte Untersuchung des Such- und Werbegeschäfts Googles eingeleitet.
Noch haben BA und Iberia ihre Fusion nicht ganz verkraftet, da gelüstet es der Airline nach neuen Übernahmen. Ganze zwölf Unternehmen hat Chef Willie Walsh auf seiner Liste.
Das Lastschriftverfahren läuft bald anders
In diesen
Wochen können Sie eine ganze Flut von Briefen erwarten. Vom Stromanbieter, vom
Gasversorger, von der GEZ. Sie alle wollen nur eines: Ihre Unterschrift. Das
hängt mit den neuen Regeln zum einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrraum
(kurz SEPA: Single European Payment Area) zusammen, die am 31. Oktober 2009 in
Kraft treten. Hier in Kürze, was Sie dazu wissen müssen.
Ihre Unterschrift brauchen alle Anbieter, die fällige Forderungen künftig
per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen wollen. Das machen beispielsweise
die großen Energieversorger und die GEZ. Ohne Unterschrift dürfen die Banken
solche Abbuchungen nicht nach dem neuen Verfahren vornehmen oder zulassen. Nach
dem alten Verfahren geht das noch, und dieses alte Verfahren wird für einige
Zeit noch parallel laufen. Füllen Sie die mitgesendeten Einzugsermächtigungen
also aus, dann läuft alles wie bisher. Sie müssen jetzt aber nicht für jedes
Zeitschriftenabo eine Unterschrift leisten.
Als Verbraucherin haben Sie aber auch was von dem neuen
Lastschriftverfahren. Erstens gilt es jetzt einheitlich in der gesamten EU und
außerdem in der Schweiz, in Island, in Monaco und in Liechtenstein. Was das
grenzüberschreitende Bezahlen deutlich schneller und einfacher macht, wenn Sie
beispielsweise mal etwas bei einem ausländischen Versender bestellen. Zweitens
können Sie einer ungerechtfertigten Lastschrift künftig acht Wochen nach der
Abbuchung widersprechen, dann macht die Bank sie ohne Probleme rückgängig. Im
bisherigen Lastschriftverfahren sind es nur sechs Wochen, aber dafür begann die
Frist erst mit Rechnungslegung, meist am Quartalsende, zu laufen.
Es gibt aber noch weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem
einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr: Fehler bei Überweisungen können Sie
nicht mehr rückgängig machen. Das galt bisher ohnehin schon beim Online-Banking,
jezt ist es auch bei Papierüberweisungen die Regel, die aber nur noch rund 5
Prozent aller Überweisungen ausmachen. Ist die Überweisung erst bei der Bank,
kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn sich ein
Zahlendreher eingeschlichen hat und die Bank die Weisung noch gar nicht
getätigt hat. Übrigens muss die Bank auch nicht mehr abgleichen, ob der
angegebene Empfänger mit der Bankverbindung übereinstimmt. Das liegt jetzt
ebenfalls in Ihrer Verantwortung. Weswegen Sie Überweisungsträger künftig mit
noch größerer Sorgfalt ausfüllen sollten als sonst.
Folgende Regel ist auch neu: Wenn Sie eine Bankkarte verlieren, etwa Ihre
EC-Karte oder die modernere Version davon, die Girocard, dann haften Sie für
Verluste vor der Kartensperrung mit maximal 150 Euro selbst. Manche Banken
machen Sie auch nur mit 50 oder 70 Euro haftbar oder übernehmen den Schaden
ganz. Früher war es üblich, dass die Bank bis zur Kartensperrung 90 Prozent des
Schadens trug und der Bankkunde 10 Prozent. Was bisher galt, gilt auch künftig:
Ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung übernimmt die Bank den vollen Schaden, der eventuell
danach noch eintritt.
Kann Ihre Bank die neuen Regeln einfach so einführen, ohne Ihnen
Bescheid zu geben? Nein - wahrscheinlich haben Sie sie längst bekommen. Denn
die Banken haben in den letzten Wochen all Ihre Kunden auf die neuen geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht. Darin sind diese
Neuregelungen enthalten. Theoretisch haben Sie eine Widerspruchsfrist von sechs
Wochen. Praktisch wäre ein Widerspruch wenig sinnvoll.
Bleibt also nur, sich in das Unvermeidliche zu fügen und sich dafür auf
den größten Vorteil zu freuen, den der einheitliche europäische Zahlungsverkehr
bringt: Die Ausführung einer Euro-Überweisung innerhalb von drei Bankentagen -
maximal vier Bankengeschäftstage sind es bei Papierüberweisungen). Im Alltag
werden Sie ansonsten von den neuen Regeln nicht viel merken.
Geborgtes Geld ist teuer. Ein Vergleich der unterschiedlichen Kreditkonditionen aber lohnt sich, denn Einsparungen bis zu einigen tausend Euro sind möglich.
test.de ermittelt jeweils zu Monatsbeginn die Zinssätze für Hypothekendarlehen mit und ohne Riester-Förderung von über 75 regionalen und überregionalen Anbietern. Wir unterscheiden zusätzlich in der Tabelle überregionale Anbieter mit Filialnetz und überregionale Anbieter ohne Filialnetz. Mit dabei sind Banken und Sparkassen, aber auch Versicherer und Vermittlungsgesellschaften.