Google steht nun auch in den USA unter verschärfter Beobachtung der Kartellbehörden. Die oberste Wettbewerbsaufsicht im Bundesstaat Texas hat eine breit angelegte Untersuchung des Such- und Werbegeschäfts Googles eingeleitet.
Noch haben BA und Iberia ihre Fusion nicht ganz verkraftet, da gelüstet es der Airline nach neuen Übernahmen. Ganze zwölf Unternehmen hat Chef Willie Walsh auf seiner Liste.
Arztbesuch mit Nebenkosten
Bei dem
Wort „IGEL" denken wir zunächst an das hübsche Tier mit den Stacheln, das sich derzeit
zumeist in einen Laubhaufen verkriecht, um dem kalten Winter zu entgehen. Aber das
Wort „IGEL", oder besser „IGeL" hat auch noch eine andere Bedeutung: Es steht
für „individuelle Gesundheitsleistungen". Wenn ein Arzt Ihnen zu einer „IGeL"
rät, ist Vorsicht angebracht, denn das sind Leistungen, die die Krankenkasse
nicht übernimmt, sondern die Sie selbst zahlen müssen.
Beispiel Frauenarzt. Er wird Ihnen häufig zu einer zusätzlichen
Ultraschalluntersuchung raten. Und das nicht nur, wenn Sie schwanger sind.
Sondern auch so – einfach zur Vorsorge. Denn es stimmt schon: Bestimmte
Veränderungen in der Gebärmutter lassen sich so besser erkennen als mit einer
einfachen Tastuntersuchung. Das Problem ist nur: Die Ultraschalluntersuchung
zahlt die Krankenkasse meist nicht, die Tastuntersuchung im Rahmen der
regulären Vorsorge dagegen schon. Das ist eines von vielen Beispielen.
Ein weiteres ist die Messung des Augeninnendrucks beim Augenarzt, die
dabei hilft, den gefährlichen grünen Star zu diagnostizieren. Oder die
Knochendichtemessung beim Allgemeinmediziner oder Orthopäden, um einer
möglichen Osteoporose auf die Spur zu kommen. Oder die auflichtmikroskopische
Untersuchung bei Muttermalen, mit denen der Hautarzt verdächtige Muttermale besser
identifizieren kann als mit der normalen Sichtuntersuchung, die die Kasse
zahlt.
Im Portemonnaie der Krankenkassen herrscht Ebbe, und Ärzte klagen über
schwindende Honorare. Folglich bieten sie Patient(inne)en gern zusätzliche Leistungen
an, die die Kasse nicht zahlt. Für diese Leistungen bekommen Sie dann eine
Rechnung. Und hier heißt es aufpassen.
Die Frage ist, ob die vorgeschlagene Untersuchung oder Therapie auch
wirklich medizinisch notwendig ist. Falls sie tatsächlich unvermeidlich ist,
gibt es gute Chancen, dass die Krankenkasse sie dann doch übernimmt. Hier
allerdings muss der Arzt genau begründen, warum. Und er darf die Leistung nur
mit dem bei Krankenkassen üblichen Honorarsatz abrechnen. Bietet er Ihnen diese
Leistung dagegen als „IGeL“ an, hat er den Aufwand mit dem Nachweis gegenüber
der Krankenkasse nicht. Außerdem darf er die Leistung dann zu dem – meist
höheren – Satz für Privatpatienten abrechnen. Den Sie dann aus eigener Tasche
zahlen müssen.
Ich will bestimmt nicht alle Ärzte unter den Generalverdacht stellen,
sie würden da unsauber handeln. Aber Ihnen als Patientin rate ich doch, vorsichtig
zu sein, wenn Ihnen eine „IGeL“-Leistung angeboten wird. Fragen Sie erst Ihren
Arzt, warum die vorgeschlagene Behandlung oder Untersuchung aus seiner Sicht
empfehlenswert ist und warum die Krankenkasse nicht dafür aufkommt.
Auf die Auskünfte des Arztes allein sollten Sie sich aber auch nicht
unbedingt verlassen. Sinnvoll ist außerdem eine Nachfrage bei Ihrer
Krankenkasse. Ist eine Untersuchung medizinisch unbedingt nötig, wird sie Kosten
dafür doch übernehmen. Sie können sich auch bei der unabhängigen
Patientenberatung telefonisch erkundigen, was sie von der vorgeschlagenen „IGeL“-Leistung
hält. Erst dann sollten Sie entscheiden, ob Sie sie möchten.
Übrigens: Einfach so darf kein Arzt Ihnen eine Rechnung über eine "IGeL"-Leistung
schicken. Dazu bedarf es schon Ihrer Zustimmung – und zwar in Form eines schriftlichen
Vertrags. Wenn Sie nichts dergleichen unterschrieben haben, hat der Arzt auch
keine Anspruch auf sein Honorar, hat das Landgericht Mannheim entschieden
(Aktenzeichen: 1 S 99/07).
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