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FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
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Lohnsteuerkarte: Lassen Sie höhere Freibeträge eintragen PDF Drucken E-Mail
In den nächsten Wochen bekommen Sie Post von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 werden verschickt – übrigens letztmalig, ab 2011 gibt es sie nur noch in elektronischer Form. Was auf der Lohnsteuerkarte steht, sollte Ihnen nicht gleichgültig sein. Denn die darin eingetragenen Freibeträge bestimmen auch darüber, wie viele Steuern Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt abführt. Je höher diese sind, desto mehr bleibt Ihnen netto von Ihrem Gehalt übrig. Bis 30. November können Sie höhere Freibeträge beantragen. Hier ein Überblick für Sie, wie das geht und wann sich das lohnt. Lohnsteuer führt der Arbeitgeber pauschal nach dem ab, was auf der Lohnsteuerkarte steht. Das heißt: Normalerweise wird zwar die Werbungskostenpauschale von 920 Euro berücksichtigt, aber nicht mehr. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, also beispielsweise die Kilometerpauschale für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle oder das Geld, das Sie für Bürobedarf, Bewerbungen oder Aus- und Weiterbildung ausgegeben haben, dann bleibt das zunächst unberücksichtigt. Sie zahlen dann zunächst zu viel Lohnsteuer. Den Überschuss bekommen Sie erst wieder, wenn Sie die Steuererklärung eingereicht und Ihre Mehrkosten darin geltend gemacht haben.

Besser wäre es, von vornherein nicht zu viele Steuern zu zahlen. Dafür können Sie sorgen, indem Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Das geht übrigens auch noch für 2009. Dann bleibt Ihnen womöglich etwas mehr vom Weihnachtsgeld. Ansonsten stellen Sie diesen Antrag für das Jahr 2010. Das betreffende Formular finden Sie auf einer Website des Bundesfinanzministeriums unter www.formulare-bfinv.de. Klicken Sie auf „Steuern" und dann auf das Wort „Lohnsteuer" und schließlich auf „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009" beziehungsweise „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010".

Dieser Antrag ähnelt ein wenig der Anlage N. Wenn Sie die Steuererklärung selbst machen, werden Ihnen die Fragen bekannt vorkommen. Einen solchen Antrag zu stellen lohnt sich vor allem:

 

·         wenn Sie in der Vergangenheit immer hohe Steuererstattungen bekommen haben und sich an Ihren Werbungskosten in der Zwischenzeit nicht viel geändert hat,

·         wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie im laufenden beziehungsweise im nächsten Jahr deutlich höhere Werbungskosten hatten oder haben werden als bisher,

·         wenn Sie künftig Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen wollen,

·         wenn Sie die Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung, also etwa eine Putzhilfe oder Tagesmutter steuerlich geltend machen wollen.

Bei Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen kann es sein, dass das Finanzamt sich zunächst einmal querstellt und Nachweise verlangt, die Sie gar nicht haben. Schließlich bekommen Sie die Handwerkerrechnung erst, wenn die Leistung erbracht ist, und können sie folglich nicht im Voraus als Beleg beim Finanzamt einreichen. Hier kommt es darauf an, wie Sie argumentieren. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie die Leistung auf jeden Fall im nächsten Jahr in Anspruch nehmen werden, dann haben Sie gute Chancen.

Wenn das Finanzamt Ihrem Antrag stattgibt, dann werden die höheren Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, und Ihr Arbeitgeber führt entsprechend weniger Steuern ans Finanzamt ab. Aber Achtung: Stellen Sie einen solchen Antrag wirklich nur, wenn Sie sonst voraussichtlich zu viele Steuern zahlen. Sollte das nämlich nicht der Fall sein, erwartet Sie womöglich nach Jahresende eine happige Steuernachzahlung. Das sollten Sie dann lieber doch nicht riskieren!

 
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