Noch haben BA und Iberia ihre Fusion nicht ganz verkraftet, da gelüstet es der Airline nach neuen Übernahmen. Ganze zwölf Unternehmen hat Chef Willie Walsh auf seiner Liste.
Die Schifffahrt steht vor einem grundlegenden Wandel. Neue internationale Regeln und wachsendes Umweltbewusstsein der Kunden zwingen die Reeder, in spritsparende Schiffe zu investieren - ein Milliardengeschäft für Werften und Zulieferer.
Lohnsteuerkarte: Lassen Sie höhere Freibeträge eintragen
In den nächsten
Wochen bekommen Sie Post von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Lohnsteuerkarten
für das Jahr 2010 werden verschickt – übrigens letztmalig, ab 2011 gibt es sie
nur noch in elektronischer Form. Was auf der Lohnsteuerkarte steht, sollte
Ihnen nicht gleichgültig sein. Denn die darin eingetragenen Freibeträge
bestimmen auch darüber, wie viele Steuern Ihr Arbeitgeber von Ihrem
Bruttogehalt abführt. Je höher diese sind, desto mehr bleibt Ihnen netto von
Ihrem Gehalt übrig. Bis 30. November können Sie höhere Freibeträge beantragen.
Hier ein Überblick für Sie, wie das geht und wann sich das lohnt.Lohnsteuer
führt der Arbeitgeber pauschal nach dem ab, was auf der Lohnsteuerkarte steht.
Das heißt: Normalerweise wird zwar die Werbungskostenpauschale von 920 Euro
berücksichtigt, aber nicht mehr. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher
sind, also beispielsweise die Kilometerpauschale für die Fahrten zwischen Ihrer
Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle oder das Geld, das Sie für Bürobedarf,
Bewerbungen oder Aus- und Weiterbildung ausgegeben haben, dann bleibt das
zunächst unberücksichtigt. Sie zahlen dann zunächst zu viel Lohnsteuer. Den
Überschuss bekommen Sie erst wieder, wenn Sie die Steuererklärung eingereicht
und Ihre Mehrkosten darin geltend gemacht haben.
Besser
wäre es, von vornherein nicht zu viele Steuern zu zahlen. Dafür können Sie
sorgen, indem Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
stellen. Das geht übrigens auch noch für 2009. Dann bleibt Ihnen womöglich
etwas mehr vom Weihnachtsgeld. Ansonsten stellen Sie diesen Antrag für das Jahr
2010. Das betreffende Formular finden Sie auf einer Website des
Bundesfinanzministeriums unter www.formulare-bfinv.de. Klicken Sie auf „Steuern"
und dann auf das Wort „Lohnsteuer" und schließlich auf „Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung 2009" beziehungsweise „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
2010".
Dieser
Antrag ähnelt ein wenig der Anlage N. Wenn Sie die Steuererklärung selbst
machen, werden Ihnen die Fragen bekannt vorkommen. Einen solchen Antrag zu
stellen lohnt sich vor allem:
·wenn
Sie in der Vergangenheit immer hohe Steuererstattungen bekommen haben und sich
an Ihren Werbungskosten in der Zwischenzeit nicht viel geändert hat,
·wenn
Sie jetzt schon wissen, dass Sie im laufenden beziehungsweise im nächsten Jahr
deutlich höhere Werbungskosten hatten oder haben werden als bisher,
·wenn
Sie künftig Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen wollen,
·wenn
Sie die Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung, also etwa eine Putzhilfe
oder Tagesmutter steuerlich geltend machen wollen.
Bei
Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen kann es sein, dass
das Finanzamt sich zunächst einmal querstellt und Nachweise verlangt, die Sie
gar nicht haben. Schließlich bekommen Sie die Handwerkerrechnung erst, wenn die
Leistung erbracht ist, und können sie folglich nicht im Voraus als Beleg beim
Finanzamt einreichen. Hier kommt es darauf an, wie Sie argumentieren. Wenn Sie
glaubhaft machen können, dass Sie die Leistung auf jeden Fall im nächsten Jahr
in Anspruch nehmen werden, dann haben Sie gute Chancen.
Wenn
das Finanzamt Ihrem Antrag stattgibt, dann werden die höheren Freibeträge auf
Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, und Ihr Arbeitgeber führt entsprechend
weniger Steuern ans Finanzamt ab. Aber Achtung: Stellen Sie einen solchen
Antrag wirklich nur, wenn Sie sonst voraussichtlich zu viele Steuern zahlen.
Sollte das nämlich nicht der Fall sein, erwartet Sie womöglich nach Jahresende
eine happige Steuernachzahlung. Das sollten Sie dann lieber doch nicht
riskieren!
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