| Schuldenfallen vermeiden. 2 |
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Ein Kommentar zu meiner letzten Kolumne über Schulden hat mich richtig erschüttert: „Hatte meinen Ex-Mann mit Schulden kennengelernt, dachte, wir schaffen das schon zusammen. Gab ihm sogar damals noch 50.000 DM von meinem Hausverkauf, die ich auch nicht mehr von ihm bekomme. Nach zwölf Jahren ließ ich mich scheiden, da die Ehe nur die Hölle war. Bei der Scheidung sagte er noch, du musst für meine Schulden nicht aufkommen, du musst keinen Cent bezahlen. Denkste! Das Inkasso kommt zu mir, da ich beim Kreditvertrag mit unterschreiben musste. Sonst hätte die Bank das nicht gemacht. Muss jetzt Privatinsolvenz anmelden, damit ich da raus komme. Er zahlt keinen Cent für seine Schulden.“
Liebe Leserin, die diesem Kommentar geschrieben hat: Kopf hoch! Mit der Privatinsolvenz schlagen Sie genau den richtigen Weg ein, um aus diesem Schlamassel wieder herauszukommen. Ich drücke Ihnen die Daumen! Und noch was: Ich finde es mutig, dass Sie offen darüber sprechen und andere Frauen vor solchen Fehlern warnen. Denn die Schuldenfalle Bürgschaft kennt vor allem weibliche Opfer. Ein Appell an alle Frauen, die dies lesen: Bürgen Sie niemals aus Liebe! Weder für einen Ehemann, der sich selbstständig machen möchte und den beruflichen Neustart wagt. Noch für einen Sohn oder eine Tochter, die sich ein Haus kaufen wollen und denen das nötige Eigenkapital fehlt. Bürgen heißt: Wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann – beziehungsweise will – sind Sie dran. Sie müssen die komplette Kreditsumme begleichen. Die Bank kann sich von Ihnen holen, was sie vom eigentlichen Kreditnehmer nicht mehr bekommt. Gleiches gilt auch, wenn Sie einen Kreditvertrag als Kreditnehmerin mit unterschreiben. Sie stehen, wenn es hart auf hart kommt, nicht nur für die Hälfte der Kreditsumme ein, sondern für alles. Das heißt im Juristendeutsch „gesamtschuldnerische Haftung“: Jeder einzelne Kreditnehmer haftet mit seinem Vermögen nicht nur für seinen Anteil am Kredit, sondern für die gesamten Schulden. Für den gemeinsamen Hauskauf gilt: Wenn Sie eigenes Geld mit einbringen und zusammen mit Ihrem Partner einen Kredit für die restliche Finanzierung aufnehmen, dann ziehen Sie daraus auch die nötigen Konsequenzen: Lassen Sie sich mit als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen. Kommt es dann später zu einem Hausverkauf, wird der Erlös selbstverständlich geteilt. Und noch ein Tipp für alle Frauen, die an die Geschäftsidee Ihres Partners oder Sohnes glauben und die Existenzgründung gern finanziell unterstützen möchten: Helfen Sie Ihrem Partner auf keinen Fall mit Geld, das sie ihm leihen, oder mit der Bürgschaft für einen Kredit! Geben Sie ihm lieber gezielte Infos über mögliche Geldquellen. Das ist für Sie beide besser. So gibt es beispielsweise Bürgschaftsbanken in fast jedem Bundesland. Sie prüfen die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee. Wird ein Gründungskonzept für gut befunden, stellt die Bank die nötigen Sicherheiten, damit es mit dem Kredit von der Hausbank klappt. Übrigens gibt es auch Zuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen für Gründer und Unternehmer. Mehr Infos finden Sie beispielsweise auf www.foerderdatenbank.de . Wenn Sie die Einzelheiten für seinen Bedarf recherchieren und mit ihm zusammen einen plausiblen Business-Plan formulieren, helfen Sie ihm und sich selbst langfristig viel besser als mit Geld. Und vor allem gefährden Sie auf diese Weise nicht Ihre gesamte Existenz! |